Rauchmelder - Installation und Prüfung
Wohn- und Hauseigentümer sind verpflichtet, Rauchmelder anzubringen. Die genauen Vorschriften sind von Bundesland zu Bundesland verschieden, deutschlandweit gilt jedoch, dass ein Rauchmelder alle zehn Jahre ausgetauscht werden muss. Zu Recht: Viele Statistiken belegen, wie wichtig Rauchwarnmelder und Rauchmelder sind. Als erfahrene Elektriker sorgen wir gern für die Installation und die Wartung Ihrer Rauchmelder, Rauchwarnmelder und Brandmeldeanlagen in Menden.
Austauschpflicht für Rauchmelder
Der regelmäßige Austausch der Rauchmelder in privatem Wohnraum ist gesetzlich verpflichtend. Die DIN-Norm DIN 14676 schreibt vor, dass ein Rauchmelder nach zehn Jahren gegen ein neues Gerät ausgetauscht werden muss. Es gilt eine Übergangsfrist von sechs Monaten. Da die Rauchmelderpflicht in den Bundesländern zu unterschiedlichen Zeitpunkten eingeführt wurde, wird der Austausch zu verschiedenen Terminen fällig. Wenn Sie Ihren Rauchmelder zu einem anderen Zeitpunkt in Betrieb genommen haben, müssen Sie das Datum selbst ermitteln. Viele Melder sind auf der Rückseite mit dem Herstellungsdatum versehen.
Rauchmelder oder Rauchwarnmelder - was ist der Unterschied?
Die Begriffe Rauchmelder und Rauchwarnmelder werden umgangssprachlich synonym verwendet. Es gibt jedoch einen deutlichen Unterschied in Ihrer Funktion:
Rauchmelder oder Rauchwarnmelder - was ist besser?
Da Brandrauch bereits nach wenigen Atemzügen zu Bewusstlosigkeit führen kann, bietet ein Funkrauchmelder mit einer Brandschutzanlage oder ein umfassendes Rauchmeldesystem deutlich mehr Sicherheit gegenüber einem einfachen Rauchwarnmelder.
Wenn Sie mehr Sicherheit wünschen, aber keine Brandschutzanlage installieren wollen, dann bieten sich moderne Rauchwarnmelder an, die Alarmsignale auch auf verschiedene Smartphones senden können. Auch lassen sich bestimmte Rauchwarnmelder in ein bestehendes Smart Home-System einbinden. Damit können bei einem Brand vordefinierte Szenen ausgelöst werden, wie zum Beispiel das Hochfahren der Rollläden, um Fluchtmöglichkeiten zu eröffnen, während das Licht schnell hoch- und heruntergedimmt wird, um einen Alarm anzuzeigen.
Wer ist für Anschaffung und Installation von Rauchwarnmeldern zuständig?
Für die Montage von Rauchwarnmeldern ist in der Regel der Eigentümer / Vermieter zuständig. Diese Regelung gilt in allen Bundesländern, außer Mecklenburg-Vorpommern, wo der Mieter zuständig ist.
Wartung und Überprüfung von Rauchmeldern
Bei einer Wartung handelt es sich um eine vorsorgliche Maßnahme, die einen möglichen Ausfall der Rauchmelder verhindern soll und somit die Langlebigkeit des Gerätes sicherstellt. Wie häufig eine Überprüfung durchgeführt werden muss, können Sie der Bedienungsanleitung des Rauchmelders entnehmen - in der Regel ist von einer Wartung pro Jahr auszugehen. Ein einfaches Nachsehen, ob die Batterie leer ist und der Rauchmelder noch blinkt, reicht dafür nicht aus.
Wichtig: Bei batteriebetriebenen Geräten muss nach einer bestimmten Anzahl von Jahren die Batterie ausgetauscht werden. Bei Meldern mit fest eingebauter Lithiumbatterie finden Sie auf der Unterseite des Gerätes sowohl das Herstell- als auch das Austauschdatum.
Es ist empfehlenswert, diese lebenswichtige Überprüfung jährlich von einem Fachbetrieb durchführen zu lassen. Ein Fachmann weiß, auf welche Aspekte zu achten ist und hat darüber hinaus die Möglichkeit, einen Feuer- bzw. Rauchalarm zu simulieren, um das Gerät korrekt und realitätsnah zu testen.
Die Zuständigkeit für die Wartung von Rauchwarnmeldern ist in Deutschland unterschiedlich und variiert je nach Bundesland.
In diesen Bundesländern fällt die Zuständigkeit auf den Mieter, wenn es nicht anders im Mietvertrag geregelt wurde:
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Berlin
- Bremen
- Hessen
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Sachsen
- Schleswig-Holstein
In diesen Bundesländern fällt die Zuständigkeit auf den Vermieter, wenn es nicht anders im Mietvertrag geregelt wurde:
- Brandenburg
- Hamburg
- Mecklenburg-Vorpommern.
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen-Anhalt
- Thüringen
Wann müssen Rauchwarnmelder ausgetauscht werden?
Nach zehn Jahren müssen Rauchwarnmelder bundesweit verpflichtend ausgetauscht werden. Empfindliche elektronische Bauteile innerhalb des Geräts unterliegen einem Alterungsprozess, der nach zehn Jahren die Funktionalität beeinträchtigen kann.
In welchen Räumen müssen Rauchwarnmelder angebracht werden?
In welchen Räumen Rauchwarnmelder installiert werden müssen, ist je nach Bundesland unterschiedlich geregelt. Die Formulierungen unterscheiden sich jedoch nur geringfügig. Übergreifend lässt sich folgendes zusammenfassen:
Jeweils ein Rauchwarnmelder für jedes Schlafzimmer und Kinderzimmer sowie für alle Flure, die als Flucht- oder Rettungsweg dienen oder zu Aufenthaltsräumen führen. Teils werden Rauchwarnmelder für alle Aufenthaltsräume gefordert.
Tipps
Achten Sie beim Kauf von Rauchmeldern auf:
- das VdS-Prüfzeichen
- das CE-Zeichen (zuzüglich der Produktnorm EN 14604)
- das Qualitätszeichen "Q"
- das Kriwan-Logo
DieseProduktzeichen garantieren Ihnen eine geprüfte Sicherheit und die Langlebigkeit des Gerätes.
Die Anzahl der benötigten Rauchmelder hängt von der Wohnfläche und der Anzahl der Räume ab. Installiert werden Rauchmelder in der Regel in Schlaf- und Kinderzimmern, Fluren und Treppenhäusern sowie Wohn- und Arbeitszimmern. Im Badezimmer und in der Küche werden im Regelfall keine Rauchmelder installiert, da viele Modelle nicht zwischen Wasserdampf und einem durch Feuer ausgelösten Rauch unterscheiden können.
Bei der Montage sollten Sie auf Folgendes achten:
- der Rauchmelder sollte mittig an der Zimmerdecke montiert werden
- wenn die Deckenbeschaffenheit eine ordnungsgemäße Befestigung nicht zulässt, kann der Rauchmelder an der längeren Wand angebracht werden
- bei Dachschrägen sollte ein Abstand von ca. 30 cm - 50 cm zur Dachspitze eingehalten werden
- ist der Raum größer als 60 m² muss ein weiterer Rauchmelder installiert werden.
- Meiden Sie eine Montage in unmittelbarer Nähe von Luftschächten oder Orten, an denen Zugluft besteht.